70. Jahre Grundgesetz: Kinder- & Jugendrechte müssen rein
Am 23. Mai 1949 – also vor 70 Jahren – wurde das Grundgesetz als vorläufige Verfassung erlassen und trat zum Ablauf des Tages in Kraft. Der Kinderschutzbund Kreisverband Stormarn fordert, dass die Kinderrechte in vollem Umfang in die Verfassung aufgenommen werden – mit sämtlichen Schutz-, Förder- und Beteiligungsrechten sowie dem Vorrang des Kindeswohls.
„Indem wir die Kinderrechte im Grundgesetz festschreiben, stärken wir die Rechtsposition von Kindern und Jugendlichen“, erklärt Birgitt Zabel, 1. Vorsitzende des Kinderschutzbundes im Kreis Stormarn. „Politik und Verwaltung müssten dann bei allen Entscheidungen, die Kinder und Jugendliche betreffen, prüfen, ob deren Interessen ausreichend berücksichtigt wurden und ihre Rechte gewahrt sind.“
Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern will im Herbst einen Vorschlag vorlegen, wie Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. Der Kinderschutzbund hat gemeinsam mit anderen im Aktionsbündnis Kinderrechte ins Grundgesetz einen Formulierungsvorschlag vorgelegt.
„Wenn Kinder und ihre Rechte fehlen, dann kommen Kinder lediglich als Rechtsobjekte und nicht als Rechtssubjekte in der Verfassung vor. Wenn die Verfassung (das Grundgesetz) die Seele unserer Demokratie ist, dann ist diese Seele ohne die Rechte der Kinder nicht komplett“, sagt Ingo Loeding, Geschäftsführer des Kinderschutzbundes im Kreis Stormarn.
Der Kinderschutzbund hat es sich zum Ziel gesetzt, mit vielfältigen Aktionen die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen stärker bekannt zu machen und zu fördern. Der Verband spricht sich deshalb auch für eine Absenkung des Wahlalters auf 14 Jahre aus.
Quelle: Presse-Info des KJR
Foto: pixabay, Jarmoluk
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