KIEL. Das Bildungsministerium von Schleswig-Holstein hat am 11. und 13. Dezember die Regeln für die Woche bis zu den Weihnachtsferien veröffentlicht: Ab Montag, dem 14.12.20 gibt es wieder Distanzlernen für Schülerinnen und Schüler: ab Jahrgangsstufe 8 komplett; von Klasse 1 bis 7 kann es eine Notbetreuung geben. Die Präsenspflicht wird ab dem 16.12.20 ausgesetzt.

Bildungsministerin Karin Prien: Ministerpräsident Daniel Günther hat es in seiner Regierungserklärung eindringlich begründet: Das dramatische Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein erfordert jetzt Disziplin und Verantwortungsbewusstsein von uns allen. Dazu müssen jetzt möglichst umgehend alle Lebensbereiche einen Beitrag leisten.

An den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein, den Förderzentren sowie den Ersatzschulen in privater Trägerschaft findet deshalb ab kommenden Montag, dem 14. Dezember 2020, für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 Lernen auf Distanz statt. Ab Mittwoch für alle, wobei es für die jüngeren Schüler sowie Kindergartenkinder eine Notbetreuung geben kann.

Bereits angesetzte Klassenarbeiten und Klausuren, die für die Schulabschlüsse zählen, dürften geschrieben werden. Dabei gelten dann unsere Hygieneregeln an den Schulen, mit denen wir während den Abschlussprüfungen 2020 sehr gute Erfahrungen gemacht haben, so Prien weiter. Soweit Familien über die Weihnachtstage ältere Verwandte treffen, soll diese Maßnahme zum Schutz aller Beteiligten beitragen. Dies funktioniert nur, wenn Schülerinnen und Schüler auch entsprechend ihr Freizeitverhalten einschränken.

Eltern sollten sich keine Sorgen machen, dass ihre Kinder durch eine Beurlaubung schulische Nachteile hätten.

Auch rief die Ministerin die Arbeitgeber dazu auf, Eltern dabei zu unterstützen, ihre Kinder frühzeitig aus der Schule zu nehmen, damit diese zuhause bleiben können.

Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Die Infektionszahlen steigen überall im Land. Schulen sind zwar weiterhin überwiegend nicht für diese Ausbrüche verantwortlich, aber wir müssen jetzt alles tun, damit sich weniger Menschen begegnen. Die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Monaten echten Gemeinsinn unter Beweis gestellt; sie haben sich an die Maskenpflicht gehalten und unsere Hygieneregeln in der Schule befolgt. Jetzt gilt es für alle: Bleiben Sie wann immer möglich zuhause. Denken Sie an Ihre Mitmenschen. Die Lage ist ernst, betonte die Ministerin.

Laut dem Schulbrief vom 13. Dezember wird die Präsenspflicht vom morgigen Mittwoch den 16.12.2020 an ausgesetzt.

Eine Notbetreuung wird dann nur noch für Schülerinnen und Schüler des 1-7. Jahrganges angeboten. Im § 16 Absatz 3 der Coronabekämpfungsverordnung ist geregelt, welche Kinder eine Notfallbetreung in Anspruch nehmen können. Es sind Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann, Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind, Kinder, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen dringend tätig ist, und Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden,

Einer schriftlichen Anmeldung zur Notbetreuung bedarf es aufgrund der Kurzfristigkeit nicht. Die Betreuung erfolgt nach dem Kohortenprinzip.

Kein neuer Lernstoff in der Woche vom 14. bis 18.12

In dem Papier heißt es weiter, dass für die Woche vom 4.12 bis 18.12.2020 zwar das Distanzlernangebot gilt, allerdings bedeute das ausdrücklich nicht, dass der Unterricht auch gemäß der Fachanforderungen durchgeführt wird. In dieser Woche wird kein neuer Schulstoff vermittelt, sondern lediglich zu Wiederholungen angeleitet.

Das könnten mögliche Themen für den Distanzunterricht sein

Die Landesregierung hat in dem Schulbrief auch mögliche Themen für den Distanzunterricht vorgeschlagen, um “Jahreszeitgemäße Themen” angemessen zu reflektieren . So sollen Kinder der ersten bis siebten Klasse dazu angeleitet werden, Weihnachtspost an die Familie zu schreiben oder Weihnachtsbasteleien zu machen. Ältere Jahrgänge könnten zur Erarbeitung und Reflektion über aktuelle Themen wie das Pandemiegeschehen in all seinen Auswirkungen und über jahreszeitliche Themen wie Weihnachtsoratorien, Weihnachtsgedichte, -lieder und -geschichten sowie die Bedeutung und Hintergründe des Weihnachtsfestes angeleitet werden. Auch der Frage, wie das Corona-Pandemiegeschehen bei uns und weltweit die Bräuche an Weihnachten verändern könnte, kann unter verschiedenen Perspektiven nachgegangen werden.

Die Landesverordnungen gelten vorerst bis zum 10. Januar. 2021. Über das weitere Vorgehen im Bereich Schule soll am 5. Januar.2021 in der Ministerpräsidentenkonferenz beraten werden.

Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll ab dem 11. Januar 2021 der Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb fortgesetzt werden. Wenn …

 

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