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Corona im Herbst – wie geht es an den Schulen in SH weiter?

Schulen und Hochschulen bereiten sich mit erweiterter Maskenpflicht, verschärften Hygieneregeln und Corona-Reaktionsplan vor. Schulen nutzen Schulentwicklungstage vermehrt für gezielte Weiterbildung in Sachen Homeschooling, und: Schulträger erhalten finanzielle Mittel für Corona-bedingte Umbau- und Hygiene-Maßnahmen wie z.B. Belüftungssysteme.

Laut einer Presse-Info des Bildungsministeriums in Kiel, müssen an Schleswig-Holsteins Schulen alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab Montag für die ersten 14 Tage nach den Herbstferien – auch während des Unterrichts und innerhalb ihrer Kohorte/Klasse – Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Bildungsministerin Karin Prien warb am 16. Oktober noch einmal um Verständnis für diese Maßnahme, die angesichts der steigenden Zahl von nachgewiesenen Corona-Infektionen erforderlich sei. Das Ziel bleibt: So viel Präsenzunterricht in der Schule für so viele Schülerinnen und Schüler wie möglich. Die Durchführung des schulischen Regelbetriebs hat für uns höchste Priorität. Wir sind mit unserem Hygienekonzept und dem Corona-Reaktionsplan gut auf die kommenden Wochen vorbereitet.

“Um auf Corona-Quarantänen vorbereitet zu sein, und Unterricht digital organisieren zu können, nutzen viele Schulen aktuell ihre Schulentwicklungstage, um Lehrkräfte darin zu schulen. Insbesondere gefragt sind Schulungen über Online-Konferenzen (Video-) sowie Lern-Management-Systeme. Angebote gibt es dazu in Formix vom IQSH” wurde der Redaktion anderweitig berichtet.

Das Robert-Koch-Institut hat bestätigt, dass Kinder und Jugendliche nicht ‘Treiber der Pandemie‘ sind!

Prien betonte, dass sich Schule im Vergleich zu anderen Lebensbereichen als verhältnismäßig sicherer Ort erweise. Infektionen werden zumeist in die Schulen hineingetragen.  Sie appellierte an die Verantwortung jedes Einzelnen, weiter konsequent alle Schutzmaßnahmen einzuhalten, um eine Ausbreitung des Virus einzudämmen und weitere Einschränkungen zu vermeiden.

Positive Bilanz in schwierigen Zeiten

Seit Beginn des Schuljahres sind in Schleswig-Holstein 141 Schülerinnen und Schüler von insgesamt rund 365.000 positiv getestet worden – das entspricht nur 0,04 Prozent.

Von rund 28.000 Lehrkräften seien 13 positiv getestet worden – das entspricht auch 0,04 Prozent. Insgesamt 134 Kohorten/Klassen mussten für einen Tag oder selten länger zu Hause bleiben bis die Testergebnisse vorlagen.

Diese erfreulich niedrigen Zahlen zeigen einerseits: Präsenzunterricht hat eine hohe soziale Bedeutung für Schülerinnen und Schüler und Familien und ist auch in Zeiten von Corona möglich. Sie zeigen aber auch: Wenn sich möglichst alle an die Regeln halten, können wir das Virus in Schach halten, sagte die Ministerin. Neu ist: Schulen erhalten bald auch kostenlose Masken aus Überbeständen der Bundesgesundheits-Ministeriums.


In Schleswig-Holstein kommt derzeit ein Schutz als Mund-Nasen-Bedeckung in Betracht, der eine Ausbreitung von Tröpfchen durch Husten, Niesen oder Sprechen vermindert, erlaubt sind also:

  • aus Stoff genähte Masken, Schals, Tücher, Schlauchschals. Idealerweise kommt ein enganliegender textiler Stoff zum Einsatz.
  • Einmalmasken sind erlaubt und natürlich auch die FFP2-Maksen
  • Visiere aus Kunststoff könnten ausnahmsweise eingesetzt werden, wenn die Mimik insbesondere von Lehrkräften sichtbar bleiben soll oder wenn aus gesundheitlichen Gründen das Tragen einer Alltagsmaske nicht in Betracht kommt.
  • Für Lehrkräfte gilt immer das Abstandsgebot.

AHA-Regeln werden  um L wie Lüften ergänzt

Die Ministerin wies darauf hin, dass die bereits bestehenden AHA-Regeln (Abstand halten, Hygiene und Alltagsmaske) in der kommenden kühleren Jahreszeit auch an den Schulen um ein „L“ für Lüften erweitert werden müssten. Wir haben bereits gestern ein Info-Blatt zum Thema „Richtiges Lüften“ an die Schulen versandt, in dem wir die auf KMK-Ebene vereinbarten und mit dem Umweltbundesamt (UBA) abgestimmten Empfehlungen erläutern.

Demnach sollte während des Unterrichts alle 20 Minuten mit weit geöffneten Fenstern 3 bis 5 Minuten gelüftet werden und nach der Unterrichtsstunde über die gesamte Pausendauer.

Nach derzeitigen Erkenntnissen, so die Ministerin, sei das die wirksamste Waffe gegen eine Anreicherung von Aerosolen in den Klassenräumen. Luftreinigungsgeräte könnten nur ergänzend wirken.


Zusätzliche Mittel für Schulträger

Zur Unterstützung der Schulträger bei notwendigen Investitionen hat die Landesregierung ein 15 Millionen-Euro-Programm aufgelegt, sagte Prien weiter. Eine entsprechende Richtlinie ermögliche, dass die Schulträger seit dem 12. Oktober eine Landesförderung beantragen können für Hygienemaßnahmen, die sie seit dem 27. April auf den Weg gebracht haben. Das Budget jedes Schulträgers ist abhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler und enthält einen Sockelbetrag von 4.500 Euro je Schule. Innerhalb ihrer Budgets entscheiden die Schulträger über die bedarfsgerechte Verwendung der Mittel.

Gefördert werden:

  • Aufwendungen für den Erwerb von Sachmitteln, die zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs erforderlich waren oder bis zum 31. Dezember 2020 erforderlich werden. Dies sind:
    • Infektionsschutzmittel, Desinfektionsständer und -spender,
    • Seife / Seifenspender / Papiertücher / Abwurfbehälter,
    • Mund-Nasen-Bedeckungen / Plexiglasvisiere („Face-Shields“) /
    • Schutzanzüge, Schutzscheiben
    • Aufsteller / Hinweisschilder, Material zur Kennzeichnung von Laufwegen und Absperrungen,
    • Belüftungsgeräte, CO 2 -Lüftungsampeln sowie sonstige Gegenstände, die nachweislich zur Einhaltung infektionsschutzrechtlicher Maßgaben geeignet sind.
  • Umbaumaßnahmen: Förderfähig sind Umbaumaßnahmen
    • zur Verbesserung des Infektionsschutzes in Schultoiletten (einschließlich Lehrertoiletten),
    • Sanierung oder Austausch von Fenstern sowie
    • der Einbau oder die Umrüstung von Belüftungsanlagen, soweit dadurch Räume für den Unterricht nutzbar gemacht werden können,
    • vorübergehende Bereitstellung von Containern, soweit dies zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs unter SARS-CoV-Bedingungen notwendig ist und
    • sonstige bauliche Maßnahmen, die der Erteilung von Unterricht unter Berücksichtigung des schulischen Hygienekonzepts dienen.

 

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