Corona-Lage: Was ist in den Ferien in SH erlaubt?
Herunterladen:: Corona-Lage: Was ist in den Ferien in SH erlaubt?
Am 31. Mai ist in Schleswig-Holstein die aktualisierte Corona-Bekämpfungs-Verordnung in Kraft getreten.Vieles wird gelockert, aber die bekannten AHAL-Regeln gibt es weiterhin. Wenigstens scheinen derzeit viele Freizeit- & Ferien-Aktivitäten wieder möglich zu sein. Die folgenden Infos dürften insbesondere Kinder und Jugendliche interessieren.
Grundsätzlich: In Innenräumen wie dem Einzelhandel, Bussen und Bahnen, etc muss weiterhin eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) getragen werden.
Treffen mit bis zu 10 Personen erlaubt!
Ansammlungen und Zusammenkünfte im öffentlichen Raum und privaten Raum zu privaten Zwecken sind nur wie folgt zulässig (Kontakt-Beschränkungen): von Personen eines gemeinsamen Haushaltes unabhängig von der Personenzahl sowie einer weiteren Person, sowie mit bis zu zehn Personen. Eine Geburtsfeier im kleinen Rahmen ist also wieder möglich!
Freizeit- und Kultureinrichtungen können wieder öffnen.
- Zum Beispiel Freizeitparks, Museen, Galerien, Zoos, Theater-, Opern- und Konzerthäuser und Kinos. Besucher müssen aber ein negatives Testergebnis vorlegen, sofern sie nicht vollständig geimpft oder genesen sind.
- Auch Freibäder und Außen-Schwimmbecken dürfen öffnen, allerdings NICHT Spaß- und Schwimm-Hallen, die geschlossen bleiben müssen. Das Bahnenschwimmen und die Schwimmausbildung sind im Innen- und Außenbereich aber möglich.
Ausschank und Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt.
Auf öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, sind der Ausschank und der Verzehr von alkoholhaltigen Getränken untersagt.
Urlaubmachen geht!
Hotels, Pensionen und andere Beherbergungsbetriebe dürfen unter Auflagen auch für touristische Übernachtungen wieder öffnen. Auch Sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. auf Campingplätzen oder in Freibädern) dürfen öffnen.
Sportlich aktiv sein erlaubt!
Hier entfallen die generellen Kontaktbeschränkungen. Folgende Regeln gelten: Sport ist mit höchstens 25 Personen innerhalb geschlossener Räume und 50 Personen außerhalb geschlossener Räume möglich. Mehr dazu siehe Ziffer 11.
Veranstaltungen mit Gruppenaktivität
Laut Ziffer 5a (1) sind Veranstaltungen mit Gruppenaktivität, bei denen feste Sitzplätze nicht vorhanden sind oder nicht nur kurzzeitig verlassen werden und bei denen der Teilnehmerkreis nicht wechselt, wie Feste, Feiern, Empfänge, Führungen und Exkursionen erlaubt. Es dürfen eine Teilnehmerzahl von 25 Personen innerhalb geschlossener Räume und 50 Personen außerhalb geschlossener Räume nicht überschritten werden.
Diskotheken etc müssen weiterhin geschlossen bleiben!
Möchtest Du mehr über die Corona-Regeln in Schleswig-Holstein wissen? Dann schau hier: aktualisierte Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!