In der jüngsten Pressemitteilung des Bildungsministeriums von Schleswig-Holstein heißt es: In der derzeitigen Situation ist ein regulärer Unterricht, wie wir ihn uns alle für die Kinder wünschen würden, ausgeschlossen. Es geht vielmehr darum, unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes eine vorsichtige Öffnung der Schulen für die Schülergruppen, die die Unterstützung am Nötigsten haben, zu erreichen.

Lernen in der Schule, zu Hause UND auf digitalen Kanälen wird es also weiterhin geben.

Prien betonte, dass das Bildungsministerium einen mehrstufigen Plan erarbeitet habe. Nach der nun anlaufenden zweiten Phase sollen in weiteren Schritten bis zum Ende des Schuljahres alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit bekommen, zumindest zeitweise Präsenzunterricht in der Schule wahrzunehmen

Jede Schülerin und jeder Schüler bekommt zum 6. Mai von seiner Schule eine Information, wie das Lernen für ihn individuell weitergeht. Die Eltern können sich darauf verlassen, dass es eine Woche Vorlauf zur Planung des Schulbesuches gibt“, so Karin Prien.


Es gilt folgender Plan für die Schulen in SH ab dem 4. Mai 2020:

  • Grundschulen ab 6. Mai 2020 Unterricht für die 4. Jahrgangsstufe.
  • Gemeinschaftsschulen ohne Oberstufe ab 18. Mai 2020: Beratungsangebote für die Jahrgänge 9 und 10.
  • Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe ab 06. Mai 2020: Beratungsangebote für die Eingangsphase (E) und die Qualifikationsphase 1 (Q1),
    ab 11. Mai Beratungsangebote für die Jahrgänge 9 und 10.
  • Gymnasien ab 06. Mai 2020: 6. Jahrgang und Beratungsangebote für die Eingangsphase (E) und Qualifikationsphase 1 (Q1) und Beratungsangebote bei G8 für die Jahrgänge 9, bei G9 für die Jahrgänge 10.
  • Berufliche Schulen ab 06. Mai 2020: Wiederaufnahme von Präsenzangeboten nach Maßgabe der Entscheidung der beruflichen Schulen für die einzelnen Klassen und Gruppen für Präsenzangebote.
    • Berufsfachschulen und -gymnasien (nicht Berufsschüler) ???
  • Förderzentren: Die Förderzentren nehmen Kontakt zu den Eltern und Schülerinnen und Schülern auf und besprechen das weitere individuelle Vorgehen. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden analog zu der besuchten Schule, zu der ein Schulverhältnis besteht, in die Planung zur Wiederaufnahme der Präsenzzeiten einbezogen

Mund-Nasen-Bedeckungen nicht im Unterricht!

Den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Epidemiologisches Bulletin Nr. 19 (2020) für die Wiedereröffnung von Bildungseinrichtungen, folgend empfehle das Bildungsministerium zusätzlich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) für alle Personen in Schulen:

  • auf den Laufwegen, Fluren
  • und in den Pausen, in denen das Abstandsgebot nicht oder nur schwer eingehalten werden kann.

Wer darüber hinaus in Schulen (z.B. im Unterricht) eine Mundnasenbedeckung tragen möchte, darf dies selbstverständlich jederzeit tun, so Ministerin Prien.

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