Darauf warten alle: Digitale Whiteboards, PC ´s und Tablets, digitale Bücher und Wiki´s, digitale Lernmethoden – unter Anderem mit VR. Bildungsministerin Karin Prien gab am 24. September in Kiel bekannt, dass die kommunalen Landesverbände sich einig wurden und die Förderrichtlinie über die Vergabe der Mittel aus dem “Digitalpakt” in Kraft treten kann. Von 2019 bis 2024 erhalten die rund 800 öffentlichen Schulen in Schleswig-Holstein knapp 142 Millionen Euro.

Die Richtlinie „Landesprogramm DigitalPakt SH – Öffentliche Schulen“ wird mit Veröffentlichung im Amtsblatt in der kommenden Woche rückwirkend zum 17. Mai 2019 in Kraft treten. Damit Schulen Geld aus dem DigitalPakt bekommen, müssen sie einen Antrag stellen – wozu sie zunächst ein pädagogisches Konzept entwickeln müssen.

Digitale Bildung – der “DigitalPakt” soll sie möglich machen

Digitale Kompetenz ist zukünftig von entscheidender Bedeutung: für jeden Menschen, um digitale Medien selbstbestimmt und verantwortungsvoll nutzen zu können und um gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu haben; und für die Gesellschaft, um Demokratie und Wohlstand im 21. Jahrhundert zu erhalten.

Schulen müssen deshalb überall auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten über entsprechende Anzeigegeräte wie interaktive Whiteboards verfügen. Lehrerinnen und Lehrer müssen gut qualifiziert sein, um digitale Medien nutzen und digitale Kompetenzen vermitteln zu können. (Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung).

Ein Erklärfilm dazu:

https://youtu.be/KQ2yOFOR-wM

Der Träger der Reinfelder Schulen – die Stadt Reinfeld – kann bis zu 500.000 EUR bekommen.

Um aber z.B. bis 25.000 EUR für Endgeräte ausgeben zu dürfen, muss zunächst die Infrastruktur stehen, steht z.B. in der Verwaltungsvereinbarung des Bundes. Auf die regionale Fördermittelrichtlinie müssen Schleswig-Holsteiner wohl bis kommende Woche warten – diese wird im Nachrichtenblatt mitgeteilt.

Die aus dem Schulträgerbudget zu gewährenden Zuwendungen sind von den Trägern der öffentlichen Schulen um einen Eigenanteil in Höhe von jeweils mindestens 15 Prozent zu ergänzen. Bei finanzschwachen Kreisen, Städten und Gemeinden entfällt der Eigenanteil.

Weiterführende Informationen:

Weitere Artikel zum Thema Digitalisierung & Schule siehe Themenseite dazu von erKant.

 

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