HAMAS Razzien – auch vor Ort?
Herunterladen:: HAMAS Razzien - auch vor Ort?
Die Terrororganisation HAMAS und das internationalen Netzwerks „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ sind seit dem 2.11.23 in Deutschland verboten. Zur Durchsetzung dieser Verbote und zur weiteren Aufklärung der Strukturen dieser Gruppen wurden am 23.11.23 in Berlin, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Hamburg, insgesamt 21 Objekte durchsucht.
Möglicherweise fuhr eine Jugendredakteurin von erKant.de mit dem Auto an einer Razzia vorbei … “Es war etwa 13.30 Uhr, als ich mit dem Auto von Richtung Hamburgerstraße bis zum Claudiushof entlangfuhr. Zwischen Innenstadt und Bahnschienen an der Hamburgerstraße waren mehrere Polizeiautos und Hubschrauber zu sehen. Ein Polizist stieg mit höchst gestresstem Gesichtsausdruck direkt vor mir aus seinem Auto. Es war unheimlich!”1,5 Stunden später kreisten Hubschrauber immer noch in der Gegend; waren aus den Fenstern des Hauses sowohl auf Stadtseite, als auch über dem Herrenteich zu sehen. Was war da los?
Im September 2016 waren in Reinfeld und Großhansdorf bereits drei IS-Terroristen festgenommen worden (siehe Artikel in der ZEIT). Unwahrscheinlich klingt es also nicht, dass sich im Ort erneut Terroristen befinden könnten.
In den Medien wurde von drei Razzien in Schleswig-Holstein gesprochen, aber die Orte sind nicht bekannt.
Auch am nächsten Morgen, Freitag, gab es nicht wesentlich mehr Informationen. Also schrieb die Jugendredaktion den Pressestellen der Bundespolizei (Bpol) sowie Landeskriminalamt (LKA).
- Die Bpol schrieb u.a.: “Die Bundespolizei kann dazu keine Auskünfte geben. Uns fehlt die Kenntnis.”
- Das LKA schrieb u.a.: “Die Pressehoheit für dieses Verfahren liegt beim Bundesinnenministerium in Berlin.”
Entsprechend fragte die Redaktion bei der Pressestelle des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) in Berlin nach. Es wurden u.a. unten aufgeführte Informationen gesendet und bei einem Telefonat sagte BMI-Pressesprecherin Britta Beylage-Haarmann unter Anderem:
“Wir dürfen die Orte nicht bekanntgeben, weil es sich um aktuelle, laufende Ermittlungen handelt. Viele Redaktionen fragen aktuell nach Infos, aber niemand bekommt welche dazu!”
Weiterhin hieß es, dass nur in Ausnahmefällen die jeweiligen Landesämter Informationen freigeben können, aber das ist hier noch nicht gegeben. Auf Nachfrage hin, ob einige Orte doch bekannt sind, weil Journalisten vor Ort waren, sagte die Pressesprecherin ja. Wenn Presse vor Ort ist und Polizisten befragen, bekommen sie auch eine korrekte Antwort.
Auf unsere Erzählung hin, dass unsere Jugendredakteurin es vor Ort so unheimlich fand, dass sie weitergefahren ist, ohne zu fragen oder Fotos zu machen, sagte sie, dass es natürlich generell nicht unwahrscheinlich ist, dass es sich um eine Razzia handelt, wenn man so etwas beobachtet. War das ein Wink mit dem Zaunpfahl? Abschließend meinte sie, dass es doch in jedem Fall pädagogisch wertvoll sowie interessant sein dürfte, für Jugendredakteure zu so einem Thema recherchieren? Recht hat sie; das ist spannend!
Nun, Fakt ist: Es wird dauern bis öffentlich bekannt wird, ob es in Reinfeld auch eine Razzia gegeben hat oder nicht.
Hintergrund-Informationen:
Laut der dritten und letzten Pressemitteilung vom 23.11.203 wurden 21 Durchsuchungen in fünf Bundesländern bei Mitgliedern und Anhängern der verbotenen Vereinigungen HAMAS und Samidoun durchgeführt. Insbesondere wurden Mobiltelefone, Laptops, Datenträger, Plakate, Spendenaufrufe und Schriftstücke sichergestellt. Aufgrund des aufgefundenen Materials sind weitere Durchsuchungsmaßnahmen eingeleitet worden. Dabei ist neben den Objekten …
- in Berlin (13 Objekte, HAMAS und „Samidoun“),
- Nordrhein-Westfalen (2 Objekte, HAMAS),
- Niedersachsen (2 Objekte, HAMAS),
- Schleswig-Holstein (3 Objekte, HAMAS) nun auch
- ein Durchsuchungsobjekt in Hamburg (ebenfalls HAMAS) involviert.
Seit dem gestrigen frühen Morgen, 6.00 Uhr, liefen die Maßnahmen. Etwa 500 Kräfte der Landespolizeien und Landesämter für Verfassungsschutz sowie des Bundeskriminalamts, Bundesamts für Verfassungsschutz und der Bundespolizei waren im Einsatz. Islamwissenschaftler unterstützen bei der Auswertung von Beweismitteln. Die Durchsuchungen erfolgten auf Anordnung der zuständigen Verwaltungsgerichte und dienen der Durchsetzung der Verbote sowie der weiteren Aufklärung der verbotenen Strukturen.
Bislang wurden diverse IT-Geräte (Mobiltelefone, Laptops), Datenträger, Plakate, Spendenaufrufe und verschiedene Schriftstücke sichergestellt. Diese werden nun von den Sicherheitsbehörden des Bundes ausgewertet.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser sagte: „Unsere heutigen Maßnahmen zeigen, dass wir unser konsequentes Vorgehen gegen radikale Islamisten fortsetzen. Mit den Verboten von HAMAS und Samidoun in Deutschland haben wir ein klares Signal gesetzt, dass wir keinerlei Verherrlichung oder Unterstützung des barbarischen Terrors der HAMAS gegen Israel dulden. Islamisten und Antisemiten können und dürfen sich hier nirgendwo sicher fühlen. Diese Extremisten müssen mit der ganzen Härte des Rechtsstaats rechnen. Wir haben die islamistische Szene fest im Blick.“
Am 2. November 2023 hatte die Bundesinnenministerin die Aktivitäten der Terrororganisation HAMAS und des internationalen Netzwerks „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“ in Deutschland verboten. Die Teilorganisation „Samidoun Deutschland“ wurde an diesem Tag verboten und aufgelöst.
Die Aktivitäten der HAMAS in Deutschland verstoßen gegen Strafgesetze und stehen im Widerspruch zum Gedanken der Völkerverständigung gemäß Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und des Vereinsgesetzes.
Dem Bundesamt für Verfassungsschutz zufolge zählt die HAMAS in Deutschland etwa 450 Mitglieder.
Ihre Aktivitäten reichen von Sympathie-Bekundungen und Propaganda-Aktivitäten bis hin zu Finanzierungs- oder Spendensammelaktivitäten. Ziel ist die Stärkung der Kernorganisation im Ausland. Mitglieder und Anhänger der HAMAS in Deutschland setzen sich zudem dafür ein, den politischen und gesellschaftlichen Diskurs in Deutschland im Sinne der HAMAS zu beeinflussen. Gewalttätige Aktionen der HAMAS haben bisher in Deutschland nicht stattgefunden.
Die Vereinigung „Samidoun – Palestinian Solidarity Network“, einschließlich ihrer Teilorganisation im Inland, „Samidoun Deutschland“, agiert auch unter den Bezeichnungen „HIRAK – Palestinian Youth Mobilization Jugendbewegung (Germany)“ und „Hirak e.V.“.
Sie erfüllt ebenfalls die in Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes und im Vereinsgesetz festgelegten Verbotsgründe. „Samidoun“ richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung, beeinträchtigt und gefährdet das friedliche Zusammenleben, befürwortet die Anwendung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Belange und unterstützt Vereinigungen, die Anschläge befürworten und androhen.
In Deutschland trat „Samidoun“ besonders durch öffentliche Demonstrationen in Erscheinung, bei denen systematisch das Existenzrecht Israels geleugnet und israel- sowie judenfeindlich agitiert wurde.
Besonders schwer wiegt die Verherrlichung des Terrors der HAMAS nach deren Terroranschlägen auf Israel seit dem 7. Oktober 2023.
Quelle:
Telefonat mit und Presse-Information vom PK II 1 – Presse
Bundesministerium des Innern und für Heimat, Berlin
Internet: www.bmi.bund.de
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!