Hatespeech & Cybermobbing sprengen die Meinungsfreiheit #NichtEgal
Sind öffentliche Herabwürdigungen von anderen Menschen erlaubt und als Meinungsfreiheit anzusehen? Oder gibt es Grenzen? Wegen zunehmender Hassbotschaften im Netz startet gerade die von Youtube gestartete Initiative #NichtEgal.
#NichtEgal ist ein Peer-to-Peer-Konzept: Jugendliche coachen Jugendliche, die im Kern für einen respektvollen Meinungsaustausch im Netz sowie im Alltag werben. Es geht dabei auch um die Art des Umgangs miteinander, um positives aktives Verhalten, um ein Mitgestalten der Demokratie durch aktive Teilhabe an Diskursen und um mutige Reaktionen auf negatives Verhalten anderer. Gerade Jugendliche sollen für diese Themen sensibilisiert werden.
Auf Youtube beteiligen sich an der Aktion bekannte Youtuber, die selbst Hass im Netz erfahren haben. Dort sagt z.B. Lisa Sophie Laurent:
“Freie Meinungsäußerung ist ein unverzichtbares Grundrecht, bei dem aber Toleranz und gegenseitiger Respekt nie außen vor bleiben sollte!”
Cybermobbing beschreibt das absichtliche Bedrohen, Belästigen oder Beleidigen einer Person über das Internet; Hate Speech beschreibt die sprachliche Ausdrucksweise von Hass mit dem Ziel der Herabsetzung und Verunglimpfung. Aber nicht nur im Internet, sprich auf Youtube, Facebook, etc. sondern auch über Messenger-Dienste wie WhatsApp werden die Teilnehmer immer hemmungsloser. Diskutiert wird nicht über Sachthemen, sondern Menschen verleugnet, beleidigt, herabgewürdigt und bisweilen völlig im Ruf und/oder emotional geschädigt.
Was ist das für ein Miteinander, wenn Menschen im Internet und Messenger-Diensten, in der Öffentlichkeit, bei der Arbeit, in den Schulen, etc. Lügen verbreiten, Kollegen, Klassenkameraden oder auch Trainer diffamieren (von lateinisch: diffamare = Gerüchte verbreiten), gegen sie hetzen und schlecht machen? Warum werden sachliche Auseinandersetzungen immer häufiger zur Schmähkritik, bei der nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht?
Vor Kurzem hat Carsten Maschmeyer, deutscher Unternehmer und Juror bei der Höhle der Löwen, auf Twitter eine Belohnung von 10.000 EUR für das “bissigste” Kommentar versprochen. Ist das jetzt ein Volksport?
Freue mich schon auf #StartUpSat1 – und eure kreativ-fiesen Beiträge zu mir und der Sendung! ? Lasst uns das Spiel noch interessanter machen: Wer heute Abend den bissigsten Kommentar zur Sendung verfasst, bekommt 10.000 Euro Preisgeld von mir. ? #MeanTweets #RoastCM
— Carsten Maschmeyer (@maschmeyer) April 4, 2018
Sind “Hate Speech” & Cybermobbing quasi modern, weil die Hemmschwelle digital niedriger ist, als im echten Leben?
Beides stellt auf jeden Fall eine Form der psychischen Gewalt dar und kann Menschen emotional vernichten. Cybermobbing ist vor allem unter Jugendlichen verbreitet, weil oft noch die Sensibilität für die Tragweite der Mobbing-Angriffe fehlt, steht auf Statista zum Beispiel geschrieben.
Meinungsfreiheit definiert sich nicht nur moralisch, sondern auch von Gesetz wegen anders!
Laut Grundgesetz Art. 5 Ziffer 1 hat jeder das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten … Aber laut Ziffer 2 finden dieses Recht seine Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Für die Persönlichkeitsehre gibt es kein eigenes Gesetzbuch, sondern basiert auf verschiedene Gesetzesteile und vielzählige Gerichtsurteile.
Verleumdung und üble Nachrede verbietet aber zum Beispiel das Strafgesetzbuch.
In § 186 steht zur Üblen Nachrede ähnliches wie § 187 zum Thema Verleumdung: “Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.”
Seit dem 1. Oktober 2017 ist zudem das Gesetz gegen Hasskriminalität in Kraft gesetzt.
Es zielt darauf ab, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere strafbare Inhalte in sozialen Netzwerken besser zu bekämpfen und nimmt die Portalbetreiber in die Pflicht.
weiterführende Informationen (Links):
- https://de.wikipedia.org/wiki/Hassrede
- https://no-hate-speech.de/de/wissen/
- https://www.medienblau.de/projekte/unterrichtsprojekte/nichtegal-unterrichtsprojekt.html#tab-231
- https://nichtegal.withyoutube.com/creators
Meinungsfreiheit laut Grundgesetz Art. 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
Hallo liebes erKant.de Team,
eine sehr feine Sache die ihr da macht. Schade das noch keiner weiter kommentiert hat
aber das wird sich bestimmt ändern.
Danke für euer Engagement.
Gruß Stefan