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Bootfahren & SUP auf dem Herrenteich erlaubt

In Hamburg, Lübeck, Ratzeburg, Segeberg, an der Ostee, auf der Trave, etc sind SUP-Fahrer ganzjährig zu sehen. In Reinfeld aber war das bisher genehmigungs- und kostenpflichtig und jährlich nur von Juni-September erlaubt. Tagestouristen durften entsprechend garnicht auf dem Herrenteich Stehpaddeln oder Bootfahren. Das ist jetzt anders.

Stand-up-Paddling, kurz SUP, auf Deutsch “Stehpaddeln”, ist ein weltweiter Trendsport, der sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Auf allen Gewässern, den Seen, Teichen, Flüssen, Kanälen außerhalb und innerhalb von Städten, sowie auf ruhigen Meeren ist SUP möglich. Stand-Up-Paddling trainiert den Körper ganzheitlich, beruhigt den Kopf, nimmt Stress, lässt aufatmen. Yoga-Training auf dem Board gibt es auch.

Der Herrenteich in Reinfeld ist für Einheimische ein Erholungs- und Trainingsort, der für Lebensqualität, Gesundheit und Wohlbefinden sorgt. Im Corona-Sommer 2020 waren aufgrund mangelnder Alternativen auch wieder mehr Kinder und Jugendliche am, im und auf dem Wasser. Das ist gut für ihre Gesundheit – körperlich und seelisch!

Wie toll das ist, kann auch in einem alten Video der Redaktion gesehen werden (das hat Mira 2018 gedreht):


In der aktuellen Mai-Woche wurde aber von der Stadt Reinfeld eine Information per E-Mail versendet, die hieß: Zukünftig wäre das Befahren des Herrenteiches mit motorlosen Wasserfahrzeugen für Privatpersonen verboten! Nur noch bei dem neuen Verein, der zukünftig die Badeanstalt betreut, dürften Boote und SUP-Boards gemietet werden. An Privatpersonen könnten keine Genehmigungen mehr erteilt werden. Dass, weil die Stadtverordneten-Versammlung beschlossen hätte, die Ziffer 15 und 15a in der Satzung und Nutzungsordnung von Räumen, etc. der Stadt ersatzlos zu streichen. Diese Ziffern betreffen die Badeanstalt und Wasserfahrzeuge ohne Motoren auf dem Herrenteich.

Das Schwimmen an der Badestelle soll nun jederzeit und kostenfrei möglich sein.

Allerdings unbewacht. Nur noch an den Wochenenden wird die DLRG da sein. Bademeister, die von der Stadt beschäftigt werden, gibt es nicht mehr. Um das zu ermöglichen, beschlossen die Stadtverordneten am 19.5.21, oben genannte Ziffer 15 zu streichen.

Weiterhin wurde aber auch die Ziffer 15a gestrichen. Diese drehte sich um die kostenpflichtige Genehmigung von motorlosen Wasserfahrzeugen wie Booten und SUP-Boards.

Nach Aussage einiger Politiker wurde weder darüber gesprochen, noch war es geplant gewesen, auch die Ziffer 15a zu streichen. Das ist aber passiert. Laut dem Bürgermeister auch gewollt. Er geht ihm zum Beispiel um touristische Anreize für Tagesausflügler, sagte er gegenüber einer Redaktions-Mitarbeiterin. Auf der Website der Stadt steht derzeit (Stand: 27. Mai) zudem geschrieben, das Genehmigungsverfahren wäre zu teuer gewesen und deshalb entfallen. Boote sollen aber bitte freiwillig angemeldet werden bei: manuela.baer@stadt-reinfeld.de.

Ganz andere Worte stehen in einer Sitzungsvorlage (siehe PDF) aus November 2020! In dieser wird vielschichtig diskutiert, ob der neue Freibad-Verein sich finanziell tragen kann oder nicht. Es gibt einen gemeinnützigen sowie einen wirtschaftlichen Zweckbetrieb des Vereins. In der Sitzungsvorlage stehen auch die Argumente, warum es – durch das SUP-Board-Vermietungs-Angebot des Freibad-Vereins – möglicherweise zu viele Wassersportler auf dem Herrenteich geben könnte.

Screenshot aus der Sitzungsvorlage:



So oder so: Am Ende von umfangreichen Recherchen (auch durch die große erKant-Schwester, der Lübecker Nachrichten), vielschichtigen Diskussionen, etc steht nun fest: Ja, die Ziffer 15a ist auch gestrichen. Und dadurch ist jetzt unerwartet:

Das Befahren mit motorlosen Wasserfahrzeugen auf dem Herrenteich erlaubt!

Die Streichung von Ziffer 15a der Reinfelder Satzung bedeutet, anders als zunächst von der Bauamts-Mitarbeiterin mitgeteilt, dass nun das Landeswassergesetz von Schleswig-Holstein gilt. Laut Ziffer 18:

Darf Jedermann unter den Voraussetzungen des § 25 WHG auf eigene Gefahr die oberirdischen Gewässer zum Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen und Eissport benutzen. Landeseigene Seen dürfen auch für den Tauchsport benutzt werden.

Inbegriffen sind darin auch motorlose Fahrzeuge wie Boote und SUP-Boards. Kurzum: Bisher sind nur die Mitglieder des Rudervereins sowie Ortsfremde, meistens Tagestouristen, kostenfrei auf dem Reinfelder Herrenteich unterwegs gewesen. Ortsfremde dürften in der Regel nur das Landeswassergesetz kennen, aber nicht die Ziffer 15a in der betreffenden Reinfelder Satzung. Nun ist es gerecht und alles, was weder Natur noch Menschen schadet, erlaubt.

Schlussendlich dürften sich auch Cafe- und Restaurant-Betreiber freuen, denn wenn Einheimische bleiben, anstatt woanders hinzufahren und mehr Tagestouristen kommen, profitieren sie davon auch.

“Es klingt total super, Wassersport machen zu dürfen (woanders ist das schon lange normal …), danach ein Fischbrötchen essen oder ein Alster im Mocca trinken zu können. Okay, zugegeben: Kids werden vermutlich eher Pommes in der Badeanstalt bevorzugen. Auf jeden Fall klingt es nach “Gästefreundlich” und Zukunft für die Stadtentwicklung!” sagte eine Reinfelderin zur Erkant-Redaktion.

Die Redaktion weißt auf Folgendes hin:

  • Das Befahren von Seerosen-bewachsenen Bereichen ist aus Naturschutz-Gründen nicht erlaubt. Auf Wasservögel, etc sollte Rücksicht genommen werden.
  • Das Anlegen mit SUP-Boards und Booten an der Promenade ist stellenweise gefährlich, da dort Schleusen sind. Unabhängig von etwaigen Verboten, sollte aus eigenem Interesse dort nicht angelegt werden.
  • Weiterhin wäre empfehlenswert, außerhalb der Trainingszeiten des Rudervereins, auf dem Wasser unterwegs zu sein. Wenn doch sollte am Rande des “Sees”, also rechts und links von der mittleren Fahrbahn, gefahren werden. Es könnte sonst zu Kollisionen kommen, die für die Schwächeren gefährlich sein könnten.
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