Lockdown verlängert. Ist Freunde-Treffen wieder erlaubt?
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Möchtest Du Dich auch endlich wieder mit Deinen Freunden treffen dürfen? Laut den Beschlüssen der Bundesregierung mit den Ländern vom 3.3.2021 gibt es Licht am Ende des Tunnels, aber nach Freiheit sieht es noch lange nicht aus. Die wichtigste Nachrichten: Der Lockdown wird bis zum 28. März verlängert. Aber: Der Inzidenzwert, der Lockerungen möglich macht, ist von unter 35 auf unter 50 erhöht worden, sodass Lockerungen unter Auflagen schneller möglich sind.
Dürfen Kinder und Jugendliche nun Freunde treffen oder nicht?
In Ziffer 4 des Beschlusses heißt es: “Die Möglichkeit zu privaten Zusammenkünften mit Freunden, Verwandten und Bekannten wird ab 8. März wieder erweitert: Es sind nunmehr private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt.”
Bedeutet:
Kinder bis 14 Jahre dürfen sich wieder mit ganzen Vielen treffen, wenn die Kinder aus zwei Haushalten kommen. #Großfamilientreffen mit 5 Erwachsenen UND vielen Kindern sind also erlaubt …
Jugendliche 15+ gehören nicht dazu und werden hier wie Erwachsene behandelt. Sie dürfen sich nur mit Leuten aus einer 2. Familie treffen. Bist Du also #Einzelkind und Deine Freunde auch, dürft Ihr Euch höchstens zu Zweit sehen.
Weiter heißt es: “In Regionen mit einer 7-Tages-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen pro Woche können die Möglichkeiten zu privaten Zusammenkünften erweitert werden auf den eigenen und zwei weitere Haushalte mit zusammen maximal zehn Personen. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.”
Bedeutet: Sinken die Inzidenzwerte unter 35, darfst Du als Jugendliche einen zweiten Freund treffen.
Wie findest Du das?
Wie findest Du es, Dich NICHT mit Deinen Freunden treffen zu dürfen? Fühlst Du Dich eingesperrt? Schreib uns hier gerne ein Kommentar!
Des 13seitigen Beschluss könnt Ihr in einer PDF auf der Website der Bundesregierung lesen.
Darin steht zum Beispiel auch, dass Blumenläden und Baumärkte, sowie Fahrschulen und körpernahe Dienstleistungen unter Auflagen wieder öffnen dürfen. Und vieles mehr.
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