Durch Kontaktbeschränkungen durften die Menschen Weihnachten nur im kleinen Kreis  feiern. “In unserem Bekannten- und Familienkreis sind vor Weihachten überraschend Viele Covid19-positiv (alles Geimpfte!) gewesen. Einige sind freiwillig in Quarantäne gegangen oder haben sich ständig getestet – auch wenn sie dafür stundenlang in der Kälte anstehen mussten,” erzählte eine erKant-Redakteurin. “Weihnachten war also relativ ruhig. Wie es wohl Silvester wird?”

Was dürfen wir an Silvester in Schleswig-Holstein?

Auf der Website der Bundesregierung. (www.bundesregierung.de) steht im Grunde genommen, dass Vieles verboten ist oder mindestens 2G gilt, aber: schlussendlich zählen die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes. Die von Schleswig-Holstein stehen hier (Link zur Quelle).

Private Treffen nur im kleinen Kreis mit Ausnahmen aus medizinischen Gründen.

  • Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal zehn Personen erlaubt (weil dort Abstände und Hygienemaßnahmen nicht durchgeführt bzw. eingehalten werden können). Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit.
  • Nehmen an einem Treffen Personen teil, die nicht geimpft oder genesen sind, gelten für alle Teilnehmer strengere Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich dann nur der eigene Haushalt mit zwei weiteren Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres zählen nicht mit.
  • Speziell in Schleswig-Holstein gibt es diverse Ausnahmen für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind. Zum Beispiel dürfen diese dennoch in allen Geschäften einkaufen, in Restaurants gehen, etc.

Viele Partys finden statt, nur dort wo mehr als 1.000 Leute zu erwarten sind und Abstände nicht eingehalten werden können, fallen sie aus.

Achte auf die Details in den Ankündigungen!

Das große Feuerwerk in Grömitz an der Ostsee fällt zum Beispiel aus. Aber die Party im Strandsalon in Lübeck findet beispielsweise statt.


Clubs und Diskotheken in SH dürfen öffnen, tun es aber oft nicht.

Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 sollen bundesweit Clubs und Diskotheken geschlossen sein. Doch die genauen Regelungen vor Ort treffen die Bundesländer selbst. In Schleswig-Holstein steht  geschrieben (und das gilt bis mindestens 18. Januar 2022):

“Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Zuschauerinnen und Zuschauern sind unzulässig.” (siehe Ziffer 5.6).

Bedeutet: kleinere Veranstaltungen sind erlaubt. Laut Ziffer 4.7: Bei Veranstaltungen innerhalb geschlossener Räume, bei denen außerhalb von Darbietungen (z.B. in Musicals / Theateraufführung) getanzt wird (also z.B. auf Festen und in Diskotheken), ist die Zahl der Gäste auf die Hälfte der Kapazität beschränkt. Auch hier maximal 1.000.

  • Es dürfen nur Personen eingelassen werden, die im Sinne von § 2 Nummer 2 oder 4 SchAusnahmV geimpft oder genesen und zusätzlich im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind.
  • Eine zusätzliche Testung ist nicht erforderlich, wenn nach der vollständigen Schutzimpfung eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist und seit dieser mindestens 14 Tage vergangen sind. Beim Tanzen außerhalb von Darbietungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung nach Maßgabe von § 2a zu tragen.
  • Eine Ausnahme in SH für Ungeimpfte gibt es: Personen, die aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen und im Sinne von § 2 Nummer 6 SchAusnahmV getestet sind, dürfen auch eingelasssen werden (siehe Ziffer 5.2.4)
In Diskoteken und anderen Räumlichkeiten in Schleswig-Holsteing gilt 2G plus, ausser man ist minderjährig und wird regelmässig in der Schule getestet. Dann darf man doch rein, muss aber einen aktuellen Corona-Test vorlegen (3G plus). Beim Tanzen müssen ALLE einen Mund-Nasen-Schutz tragen!
Überraschend? Viele Diskotheken haben dennoch geschlossen! Zum Beispiel die in Bad Oldesloe.

Restaurants

In Restaurants gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben sein (2Gplus). Die genauen Regelungen für Schleswig-Holstein sehen Ausnahmen vor wie oben bereits beschrieben, sowie:

… bei Bewirtungen aus geschäftlichen, beruflichen oder dienstlichen Gründen, die innerhalb einer geschlossenen Gesellschaft in Anspruch genommen werden, gilt 3G, also dürfen frisch gestestete Umimpfte dabei sein und bewirtet werden! (Ziff. 7.2.2)


Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk

Auch in diesem Jahr darf kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden. Ziel der Regelung ist es, Verletzungen in der Silvesternacht zu verhindern, um die stark beanspruchten Krankenhäuser zu entlasten.

Keine Ansammlungen und Versammlungen an Silvester und Neujahr? Feuerwerksverbot an zentralen Orten.

Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Die Städte und Gemeinden definieren zentrale Plätze, auf denen das Abbrennen von Feuerwerk generell verboten ist. Für Schleswig-Holstein steht dazu geschrieben:

Besondere Schutzmaßnahmen insbesondere zu Silvester und Neujahr

Für Straßen, Wege und Plätze sowie für sonstige Flächen, auf denen insbesondere zu Silvester und Neujahr mit verstärktem Personenaufkommen zu rechnen ist, welches die Infektionsgefahr erhöht, können die zuständigen Behörden unter anderem anordnen, dass

  1. zwischen den Angehörigen unterschiedlicher Haushalte ein Mindestabstand einzuhalten ist,
  2. das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen erforderlich ist,
  3. Kontakte beschränkt werden.

Das bedeutet jetzt zum Beispiel, dass die Stadt Reinfeld in Absprach mit dem Kreis Stormarn bestimmen könnte, dass an der Promenade am Herrenteich keine Menschensammlung an Silvester stattfinden darf bzw. nur für eine bestimmte Personenanzahl. Aber wer sollt dort überhaupt hingehen wollen, wenn gar kein Feuerwerk stattfindet?

 

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