SUPs & Boote im Freibad: Was ist erlaubt, was nicht?
Dürfen Reinfelder:innen und Gäste mit einem eigenen SUP, Kajak oder aufblasbaren Ruderboot noch in die Badestelle am Herrenteich? Diese scheinbar einfache Frage führte vor Kurzem zu erstaunlich widersprüchlichen Antworten. Auslöser war ein eher zufälliger Blick in das Bürgerinformationssystem der Stadt Reinfeld – und dort in die neue Badeordnung vom 30. Juni 2026. Am 11. August wurde diese auch auf der Website der Stadt veröffentlicht.
In § 4 der Badeordnung steht: Das Mitbringen und Benutzen eigener Boote „gleich welcher Art“ ist nicht gestattet.
Aber was heißt „Boote gleich welcher Art“? Gehören dazu auch SUPs, aufblasbare Kajaks und Kanus? Rechtlich werden solche Wasserfahrzeuge jedenfalls nicht einfach nur als Bade-Utensilien betrachtet.
Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO, § 1.01 Nr. 14) kennt die Kategorie der „Kleinfahrzeuge“; dazu zählen Fahrzeuge unter 20 Metern Länge, ausdrücklich beispielsweise auch Surfbretter. Auch für kleine, nicht motorisierte Wasserfahrzeuge gelten entsprechende Verkehrs- und Verhaltensregeln auf den Gewässern, auf denen diese Vorschriften Anwendung finden.
Das wusste Susanne Braun-Speck und fragte sich deshalb: Ist damit ausgerechnet der offizielle Zugang zum Herrenteich für Freizeit-Wassersportler eingeschränkt worden? Ihre Arbeitsgruppe Reinfeld-Aktiv hatte 2021 und 2022 dafür gekämpft, dass der Freizeitwassersport auf dem heimischen Gewässer erlaubt bleibt. erKant und die Lübecker Nachrichten (LN) berichteten damals darüber.
„Mir war es deshalb wichtig, das zu klären“, sagt sie, ebenfalls Vorsitzende vom sii-talents e.V. und Initiatorin von erKant.de im Jahr 2018.
Rathaus bestätigt: Auch SUPs sind mit „Booten“ gemeint
Die erste Antwort aus dem Rathaus sorgte zunächst eher für noch mehr Fragen.
Die Stadt bestätigte: Mit „Booten“ seien tatsächlich auch SUPs sowie aufblasbare Kanus und Kajaks gemeint. Badegäste dürften diese demnach theoretisch nicht mit auf das Gelände und beispielsweise neben ihrem Handtuch oder auf der Liegewiese ablegen.
Gleichzeitig stellte die Stadt aber klar: Der Herrenteich selbst darf weiterhin mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne Motorkraft befahren werden – also unter anderem mit SUPs, Kanus, Kajaks und Ruderbooten.
Nur der abgegrenzte Bade-/Schwimmbereich ist tabu – sowie die Liegewiese. Klingt in der Summe nach „ganzem Freibad“.
Badegast oder SUP-Fahrer? Das macht einen Unterschied
Im weiteren Gespräch mit dem Rathaus wurde schließlich eine entscheidende Unterscheidung deutlich:
Wer ausschließlich zum SUP-, Kanu- oder Kajakfahren kommt, darf mit seinem Wasserfahrzeug („Boot“) durch die Badestelle bis zur vorgesehenen Einsatzstelle gehen. Diese liegt zwischen Schwimmleine und Tretbootsteg am Zaun des Kiosks.
Damit ergibt sich allerdings eine etwas kuriose Situation:
- Ein Badegast mit SUP dürfte dieses nach dem Wortlaut der Badeordnung theoretisch nicht mit ins Freibad/Badestelle nehmen.
- Ein SUP-Fahrer darf mit demselben Board aber durchs Freibad bis zur Einsatzstelle gehen.
Das musste erst einmal herausgearbeitet werden …
In der Praxis geht es deutlich unkomplizierter
Ein anschließendes Gespräch mit Raimund Blöß vom Förderverein „Freibad Reinfeld“ und dem Kioskbetrieb zeigte schließlich: Vor Ort wird die Regelung deutlich pragmatischer gehandhabt.
Eigentlich sollte offenbar vor allem verhindert werden, dass größere feste Boote, große Kanus oder Motorboote auf das Gelände gebracht und dort gelagert werden.
Gleichzeitig sollen Schwimmbereich, Strand und Laufwege frei bleiben.
Badegäste dürfen deshalb weiterhin mit ihren SUPs hinein. Auch andere kleine Wasserfahrzeuge werden nicht grundsätzlich abgewiesen. Wer sein SUP gerade nicht nutzt, soll es möglichst im Bereich des Zauns beim Kiosk ablegen.
Theorie und Praxis unterscheiden sich derzeit also deutlich.
Badeordnung könnte klarer sein
„Die jetzige Formulierung ist unnötig weit gefasst und führt zu Missverständnissen“, meint Braun-Speck. Denn sie könne zunächst den Eindruck erwecken, privater Freizeitwassersport sei im Freibad nicht mehr erwünscht.
Dabei machen gerade SUPs, Tret- und kleinere Paddelboote den Herrenteich für Familien, Kinder, Jugendliche und Tagesgäste attraktiv – und davon profitieren auch Kiosk, die Vereine vor Ort und Gastronomie auf der Stadtseite.
Was gilt nun praktisch?
- Der Herrenteich darf weiterhin mit SUPs, Kajaks, Kanus und anderen kleinen Wasserfahrzeugen ohne Motor befahren werden.
- Der abgegrenzte Schwimmbereich, an Land wie im Wasser, bleibt für diese Fahrzeuge tabu.
- SUP- und Bootsfahrer dürfen durch das Freibad bis zur vorgesehenen Einsatzstelle gehen.
- Größere feste Boote und Motorboote sollen nicht auf das Gelände, nebst Liegewiese, gebracht oder dort gelagert werden.
- SUPs und ähnliche Wasserfahrzeuge sollen möglichst am Kioskzaun und nicht auf Strand, Laufwegen oder Liegewiese abgelegt werden.
Kurzum: Freizeitwassersport auf dem Herrenteich bleibt möglich. Nur die Badeordnung könnte deutlicher sagen, was eigentlich gemeint ist.
Quellen:













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